"Aufsicht führende Personen"  = Fehlanzeige?

Wird eine Veranstaltung in einer Veranstaltungsstätte durchgeführt, ist die Anwesenheit des Betreibers und der technischen Verantwortlichen zwingend erforderlich. Dieser Sachverhalt wird von der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften vorgegeben und geregelt. Als Veranstaltungsstätte zählen in diesem Zusammenhang beispielsweise Veranstaltungshallen und Bürger- und Sporthallen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 200 Besuchern. 

 

Zählen Sie zu den Betroffenen, haben aber zu wenig speziell dafür ausgebildete Fachkräfte?

 

Reagieren Sie schnell und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine effektive und zielführende Weiterbildungsmaßnahme zur Erreichung der notwendigen Qualifizierung zur "Aufsicht führenden Person".

 

Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften und schulen Sie Ihre verantwortlichen organisatorischen und technischen Mitarbeiter wie Haus- und Hallenmeister und Ihre Verantwortlichen der Hallenvermietung. 

 

 

Ziel ist es, Ihr Personal in allen einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu unterweisen, damit eine gesetzeskonforme Durchführung Ihrer Veranstaltung jederzeit gewährleistet werden kann. Die Sicherheit bei Ihren Veranstaltungen wird damit wesentlich erhöht!

 

Ihre Mitarbeiter werden u.a. in die Lage versetzt, Bühnenproben und Aufführungen gesetzeskonform zu beurteilen und notwendige Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung zu veranlassen.

 

Weitere Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme:

  • Flucht-/Rettungswege
  • Nutzungsgenehmigungen
  • Besucherplätze und deren Einrichtung
  • Begriffsdefinitionen/Begriffserläuterungen VStättVO
  • Technische Anlagen/Einrichtungen
  • Brandverhütung
  • Aushänge
  • Betreiberpflichten
  • Gefährdungsanalyse
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Arbeitsschutz

Die Qualifizierungsmaßnahmen werden als Inhouse-Schulungen durchgeführt. 

 

Weitere Informationen zu Kosten, Dauer und verfügbaren Terminen können Sie jederzeit gerne bei uns anfragen: Unverbindliche Anfrage.